Hessen macht Grünen-Politikerin zur Oberstaatsanwältin für „Catcalling“

vor 6 Monaten

Hessen macht Grünen-Politikerin zur Oberstaatsanwältin für „Catcalling“
Bildquelle: NiUS

Als „Catcalling“-Beauftragte des Landes Hessen befasst sich Oberstaatsanwältin Marion Denny mit verbalen Grenzüberschreitungen im öffentlichen Raum. Mit diskussionswürdigem Ansatz: Ermittlungsverfahren versteht sie nicht nur als Instrument strafrechtlicher Aufklärung – sondern auch als erzieherisches Mittel, das Beschuldigte zur Selbstreflexion anhalten soll.

„Im Strafverfahren führt die Konfrontation mit dem Tatvorwurf bei den Beschuldigten häufig erstmals dazu, das eigene Verhalten kritisch zu reflektieren“, schreibt Denny in der Ankündigung zu einem Vortrag mit dem Thema Hatespeech aus vergangenem Juni. Auch wenn sich der Beitrag nicht unmittelbar aufs Thema Catcalling bezieht, offenbart er doch klar die dahinterstehende Geisteshaltung.

Der Ansatz „Ermittlungsverfahren als Strafe“ erinnert an den verstörenden Auftritt der drei Göttinger Staatsanwälte, die im vergangenen Jahr durch eine CBS-Doku fragwürdige Berühmtheit erlangten. Wie die Menschen reagierten, wenn ihnen das Handy weggenommen werde, fragte die Reporterin die drei Juristen von der Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet: „Sie sind geschockt“, antwortete Oberstaatsanwalt Frank-Michael Laue, woraufhin er und seine beiden Kollegen anfingen zu lachen. Hämisch fügte er hinzu: „Es ist eine Art von Bestrafung, wenn man sein Smartphone verliert – es ist sogar schlimmer als die Strafe, die man bezahlen muss.“

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