Am Montagmittag, etwa achtzehn Stunden nach Schließung der Wahllokale, sprach Marco Wanderwitz sich dafür aus, dass der aktuelle Bundestag noch ein AfD-Verbot beschließen solle. Auf X veröffentlichte er den Tweet: „Bis zur Konstituierung des 21. Deutschen Bundestages spätestens 30 Tage nach der Bundestagswahl könnten jetzt noch Dinge erledigt werden, die mit den neuen Mehrheiten dann erheblich schwieriger werden.”
Weiter schrieb er: „Bspw. Grundgesetzänderungen, Haushalt & ein AfD-Verbotsverfahren beim BVerfG.!“. Laut Grundgesetz Artikel 39 muss der neu gewählte Bundestag innerhalb von 30 Tagen nach der Wahl zur konstituierenden Sitzung zusammentreten. Im neu gewählten Bundestag verfügen AfD und Linke zusammen allerdings über eine Sperrminorität, sodass Beschlüsse mit Zwei-Drittel-Mehrheit nur dann gefasst werden können, wenn eine der beiden Parteien zustimmt.
Angesichts dessen fordert Wanderwitz nun, noch schnell ein AfD-Verbotsverfahren in der alten Besetzung des Bundestages anzustoßen. Bereits vor den Neuwahlen sprach sich der CDU-Politiker deutlich für ein AfD-Verbotsverfahren aus. So startete er im Sommer 2023 eine Initiative für ein AfD-Verbotsverfahren. Im November 2024 reichte er zusammen mit 113 Unterstützern einen Antrag beim Bundestagspräsidium ein, in dem gefordert wurde, dass der Bundestag das Bundesverfassungsgericht auffordern solle, festzustellen, dass die AfD verfassungswidrig sei (Apollo News berichtete).
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