Der Bundeswehroffizier Marc „Anastasia“ Biefang hat vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Rechtsstreit um sein privates Tinder-Profil verloren. Das Gericht nahm seine Verfassungsbeschwerde nicht an, wie der Spiegel berichtet. Der Offizier Biefang, der angibt, sich als Frau zu identifizieren, wollte einen disziplinarischen Verweis anfechten, der ihm wegen des Inhalts seines Datingprofils erteilt wurde.
Biefang, der 2019 Kommandeur des Informationstechnikbataillons 381 in Storkow war, hatte in seinem Tinder-Profil geschrieben: „Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung und auf der Suche nach Sex. All genders welcome.“ Dies wurde von der Bundeswehr, also seinem Arbeitgeber, als unangemessen angesehen, weshalb ihm sein Disziplinarvorgesetzter einen Verweis aussprach.
Der Offizier wehrte sich gerichtlich, scheiterte jedoch zunächst vor den Fachgerichten. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im Mai 2022 den Verweis mit der Begründung, Biefang habe seine Pflicht verletzt, sein persönliches Ansehen als Soldat zu wahren, auch wenn das Ansehen der gesamten Bundeswehr nicht direkt geschädigt wurde.
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