Im Fall Collien Fernandes und Christian Ulmen kommt aus Mallorca nun eine neue juristische Einordnung, die einer Darstellung der Ulmen-Anwälte widerspricht. Nach Angaben der dortigen Justiz hängt das derzeitige Stocken des Verfahrens nicht an einer fehlenden notariellen Erklärung, berichtet Focus online.
Eine Sprecherin des zuständigen Gerichts erklärte am Montag gegenüber Focus online, im spanischen Recht gebe es „keine gesetzliche Vorschrift“, nach der eine Erklärung vor einem Notar abgegeben werden müsse. Entsprechende Behauptungen seien „falsch“. Damit stellt das Gericht eine Begründung infrage, auf die sich die Anwälte von Christian Ulmen in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme bezogen hatten. Dort war auf das Fehlen einer solchen notariellen Erklärung verwiesen worden.
Nach Darstellung der mallorquinischen Justiz liegt die Ursache für den aktuellen Stillstand des Verfahrens an einer anderen Stelle. Ausschlaggebend sei allein die noch offene Frage, welches Land überhaupt zuständig ist. Fernandes erhebt gegen ihren Ex-Mann schwere Vorwürfe und spricht von „virtueller Vergewaltigung“.
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