Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mimt gerne forsch Dynamik, es bleibt aber jedes Mal nichts als Verbalaktionismus. Und bei schlichten Erklärungen. Über den Terrorfahrer von Magdeburg „weiß“ sie: Einzig gesichert sei, dass er „islamophob“ sei. Das ist nun mal Faesers 08/15-Schema. Dass diese Aussage falsch ist, hat Kollege Alexander Wendt nachvollziehbar dargelegt:
Nach „Magdeburg“ tut sich Faeser nun mit der Forderung hervor, ausstehende Gesetzentwürfe zur inneren Sicherheit dringend zu beschließen. Sie meint damit offenbar dreierlei.
Erstens möchte sie eine Novellierung des „Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Bundeskriminalamtgesetz – BKAG)“ durchbringen. Ob diese Novellierung verfassungsrechtlich das Gelbe vom Ei ist, darf mehr als bezweifelt werden. TE hatte am 15. August 2024 davon berichtet, dass Faeser dem Bundeskriminalamt zukünftig das Recht einräumen möchte, heimlich Wohnungen zu betreten und durchsuchen zu dürfen. Was das mit der Unverletzlichkeit der Wohnung zu tun hat, scheint die „Verfassungsministerin“ nicht zu interessieren.
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