Der Mann wolle „die Menschenwürde (…) beseitigen“: Das wirft das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) seinem eigenen Ex-Präsidenten Hans-Georg Maaßen vor. Die Behörde tut das nicht mal eben so, sondern schriftlich und vor dem Verwaltungsgericht Köln.
Wenn Sie jetzt stutzen, lieber Leser, dann tun Sie das zu recht.
Natürlich kann kein Individuum die Menschenwürde beseitigen. Selbst wenn irgendjemand das wollte: Es geht weder praktisch noch juristisch. Allenfalls könnte man sie ignorieren oder verletzen. Aber niemand kann die Menschenwürde – also eine Idee, ein abstraktes Konzept – beseitigen. Das ist simpelste Sprachlogik auf dem Niveau der achten Klasse.
Doch so steht es halt jetzt, protokolliert für alle Ewigkeit, in einem Schriftsatz. Mit dem reagiert das BfV auf die Klage Maaßens gegen seine Einstufung als „rechtsextremer Verdachtsfall“ und gegen die grenzwertig pathologische Datensammelei zu seiner Person. Zur Rechtfertigung hat die Behörde viele vermeintliche Argumente zu Papier gebracht.
Sie hat sich damit keinen Gefallen getan. In ihrer taufrischen Erwiderung auf den BfV-Schriftsatz, die TE vorliegt, zerlegen Maaßens Anwälte den deutschen Inlandsgeheimdienst derart, dass man zwischendurch fast Mitleid mit den Kölner Schlapphüten bekommt.
Aber nur fast.
Denn die Ausarbeitung der Kanzlei Höcker macht erst so richtig deutlich, welche politische Rolle sich der Verfassungsschutz inzwischen anmaßt – wobei er von den etablierten Parteien mal mehr, mal weniger offen unterstützt wird. Dabei wird unangenehm klar:
In ihrer Erwiderung auf den denkwürdigen Schriftsatz des BfV geben Maaßens Anwälte zahlreiche Beispiele dafür, wie das Amt in seiner praktischen Arbeit unser Grundgesetz, das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) und einschlägige Gerichtsurteile ignoriert bzw. (absichtlich?) völlig falsch interpretiert.
Das Amt gibt zum Beispiel unumwunden zu, in der über Maaßen angelegten geheimdienstlichen Akte auch Berichte zu speichern, die gar keinen Bezug zum 62-Jährigen haben – oder in denen er lediglich namentlich erwähnt wird, ohne dass es irgendeinen verfassungsschutzrechtlichen Inhalt gebe.
Das BfV dürfe gesetzlich aber nur solche Informationen sammeln, die tatsächliche Anhaltspunkte irgendeiner Bestrebung Maaßens gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung belegen, kritisieren dessen Anwälte. Definitiv nicht erlaubt ist es der Behörde, wahllos Berichte mit einem nur abstrakten Bezug zu ihrem Mandanten zu sammeln. Wenn diese Daten nicht als „Stütze“ für einen konkreten Vorwurf gegen Maaßen dienen, hätten sie gar nicht erst erhoben werden dürfen (und müssten jetzt unverzüglich gelöscht werden).
Lustigerweise begibt sich das BfV hier in einen klassischen logischen Zirkelschluss: Es argumentiert, dass es die Daten zu Maaßen erhoben, verarbeitet und gespeichert hat, um dann anhand dieser Daten zu prüfen, ob gegen den Mann ein Anfangsverdacht der Verfassungsfeindlichkeit bestehen könnte. Nach dem BVerfSchG müssen dem Amt aber ERST konkrete Anhaltspunkte für ein verfassungsfeindliches Verhalten vorliegen, damit es mit dem Datensammeln überhaupt ANFANGEN darf.
Irgendwie haben sie das in Köln übersehen. Oder vergessen. Oder sonst was.
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