Der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen kritisiert in dem Interview scharf das Vorgehen des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) gegenüber der AfD. Die öffentliche Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ sei ein massiver Eingriff in den politischen Wettbewerb und habe der AfD immensen Schaden zugefügt. Maaßen, heute Chef der Werteunion, verweist darauf, dass die AfD unmittelbar danach vor dem Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag gestellt habe. Dieses habe offenbar signalisiert, dass die öffentliche Verlautbarung des BfV rechtswidrig sei, woraufhin der Verfassungsschutz eine Stillhaltezusage abgegeben habe – eine indirekte Bestätigung der Unverhältnismäßigkeit des Vorgehens.
Maaßen weist darauf hin, dass parallel noch ein weiteres Verfahren zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall anhängig sei – inzwischen beim Bundesverwaltungsgericht. Dort werde sich zeigen, ob die vorinstanzlichen Urteile, die die Einstufung bislang stützten, Bestand haben: „Jetzt müssen wir sehen, wie das Bundesverwaltungsgericht in diesem Verfahren entscheidet. Es kann sein, dass es entscheiden wird, dass keine Rechtsgründe bestehen, dass die AfD weiter als Verdachtsfall geführt wird.“
Auf die Frage nach der Unabhängigkeit der Justiz äußert sich Maaßen skeptisch. Er sehe insbesondere bei politischen Verfahren eine Tendenz zur Parteinahme. Vor allem junge Richter hätten wenig Interesse daran, in heiklen Verfahren im Mittelpunkt zu stehen. Das sei jedenfalls sein Eindruck. „In der zweiten oder dritten Instanz mag es auch etwas anders sein. Insgesamt muss ich sagen, es ist in Deutschland schwierig, in politischen Verfahren jedenfalls wirklich, sich auf die Unabhängigkeit und Objektivität der Richter zu verlassen.“
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