Im Wirtschaftsrecht ist die Sache einfach: Kartelle sind verboten. Das steht ganz vorne im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Dort heißt es unter dem Titel „Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen“ gleich in § 1:
„Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.“
Politik ist Wettbewerb um Wählerstimmen. Man könnte denken, dass hier „eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs“ erst recht verboten sein müsste. Immerhin geht es um die Rechte des Volkes, des Wählers, des Souveräns – also um den zentralen Wert einer Demokratie.
Wir schauen nach Ludwigshafen und stellen fest: falsch gedacht.
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Die Sache, um die es geht, ist inzwischen in aller Munde: Joachim Paul, Abgeordneter der AfD im Landtag von Rheinland-Pfalz, darf bei der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen im kommenden September nicht kandidieren. Das hat der Wahlausschuss der Stadt entschieden. Einen Eilantrag von Paul, doch zur Wahl zugelassen zu werden, hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße als unzulässig abgewiesen.
ERFURT: Massen-Proteste gegen AfD-Parteitag! Einzelne Krawalle! Weidel hat mehr Macht I WELT STREAM











