Pünktlich zu den alljährlichen Feierlichkeiten am 30. April, an dem Schweden beim traditionellen Valborg-Fest mit großen Lagerfeuern landesweit den Abgang des Winters feiern und noch dazu den Geburtstag ihres Königs Carl Gustaf zelebrieren, verabschiedete der Riksdag schärfere Einbürgerungs- und Aufenthaltsregeln für Migranten und Zugezogene. Ein weiterer Erfolg für die rechten Schwedendemokraten, die jahrelang für eine Straffung des Einbürgerungsrechts kämpften.
Die neuen Regeln sollen passenderweise am 6. Juni – dem Nationalfeiertag der Schweden – in Kraft treten und umfassende Änderungen der bestehenden Rechtslage vorsehen. Kern ist die Verlängerung der Mindestaufenthaltszeit, bevor man sich um eine Staatsbürgerschaft bemühen kann. Bisher konnte man einen entsprechenden Antrag nach fünf Jahren stellen, künftig sollen es acht Jahre werden. Von Erwachsenen wird auch zukünftig gefordert, dass sie ein gefestigtes Aufenthaltsrecht in Schweden haben, wie etwa eine permanente Aufenthaltserlaubnis. Zudem wird das unbefristete Aufenthaltsrecht abgeschafft. Antragsteller werden sich künftig entscheiden müssen, ob sie einen Antrag auf einen befristeten Aufenthalt stellen oder die Einbürgerung beantragen.
Ein wichtiger Aspekt, der bereits im ersten Entwurf Anfang Februar eingearbeitet wurde, ist die sogenannte Anforderung eines „geordneten und ehrlichen Lebens“. Diese sieht vor, dass Antragsteller sich in die schwedische Gesellschaft integrieren und sich an geltendes Recht halten. Straftaten oder etwa Verbindungen zu kriminellen Organisationen werden beim Einbürgerungsantrag damit stärker gewichtet – um zu verhindern, dass Personen eingebürgert werden, die kriminelle Absichten verfolgen. Sollte man eine Straftat begehen, muss man künftig mit deutlich längeren Wartezeiten rechnen; die Behörde spricht dabei von verlängerten „Qualifizierungszeiten“. Die konkrete Wartezeit hängt von der Schwere der Tat ab. In besonders schweren Fällen kann der Antrag auch abgelehnt werden.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











