Linker Terror: Was nicht sein darf, gibt es nicht

vor 6 Monaten

Linker Terror: Was nicht sein darf, gibt es nicht
Bildquelle: Tichys Einblick

„Inakzeptabel“ nannte der Berliner Bürgermeister einen terroristischen Anschlag, der den Tod vieler Menschen zumindest billigend in Kauf genommen hätte und nach derzeitigem Kenntnisstand auch mindestens einen Menschen das Leben gekostet hat. Alte Menschen, Dialysepatienten – zahlreiche Bürger wurden bewusst gefährdet. Und das mit einem Anschlag, der gemeinschaftlich, also bandenmäßig, organisiert, koordiniert und geplant war. Inakzeptabel also ist die verharmlosende Ausdrucksweise des Bürgermeisters von Berlin. Ebenso die Bezeichnung „Stromausfall“ für diesen Terrorangriff.

Auch Wegners Betragen in dieser Situation – er ging, kurz nachdem er von der Tat erfahren hatte, Tennisspielen – ist vollkommen inakzeptabel.

Um terroristische Gruppen und ihre Verbrechen strafrechtlich zu verfolgen, gibt es in Deutschland den Paragraphen §129a, den sogenannten „RAF-Paragraphen“. Gern wird dieser Paragraph in letzter Zeit gegen Angeklagte, die als „rechts“ bezeichnet werden, in Stellung gebracht, zum Beispiel in Frankfurt beim Prozess gegen Prinz Reuß. Das Besondere an diesem Paragraphen ist, dass hier bereits eine Verabredung als Tat gilt. Da es sonst eben nichts gibt, will man in Frankfurt genau diese Verabredung nachweisen. Einfach ist das nicht. Überzeugend ist das – sollte es zu einer Verurteilung kommen, vor allem, wenn langjährige Haftstrafen ausgesprochen werden – noch viel weniger.

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