In der ARD-Talkshow Caren Miosga hat eine Aussage des SZ-Journalisten Ronen Steinke für Aufmerksamkeit gesorgt. In der Debatte über digitale und sexualisierte Gewalt vertrat er die Auffassung, dass selbst analoge Darstellungen – etwa handgefertigte Zeichnungen – unter Umständen die sexuelle Selbstbestimmung verletzen und daher rechtlich relevant sein könnten.
Ausgangspunkt war eine Frage von Moderatorin Caren Miosga zur Regulierung von Deepfakes. Sie wollte wissen, ob es angemessen sei, bereits das Erstellen entsprechender Inhalte zu verbieten – selbst im privaten Raum.
Steinke räumte zwar zunächst ein, dass viele Menschen hier zögern würden: „Also auch gutwillige Menschen zweifeln da eine Sekunde lang“. Anschließend weitete der leitende Politikredakteur der SZ die Perspektive jedoch deutlich aus und zog einen Vergleich zu analogen Darstellungen: Wenn jemand „mit Stift und Papier einen Filmstar, den er bewundert, […] nackt aus[zieht] und das zeigt“, sei man bislang nicht davon ausgegangen, dass dies strafwürdig sei.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











