Bei Wikipedia ist es klar definiert: „Als Scharlatan wird eine Person bezeichnet, die vortäuscht, ein bestimmtes Wissen oder bestimmte Fähigkeiten zu besitzen, um damit Geld, Ruhm oder andere Vorteile zu erlangen.“ Schon hier klingt es fast wie ein Persönlichkeitsprofil, das auf Karl Lauterbach zugeschnitten ist. Darunter werden dann verwandte Begriffe wie Marktschreier, Quacksalber, Aufschneider, Schwindler und Hochstapler aufgeführt. Und auch hier ertappt sich der gewöhnliche Wikipedia-Konsument dabei, wie er unwillkürlich auf die Betreffzeile blickt, um sich zu vergewissern, dass er nicht versehentlich auf einer Seite über den amtierenden Bundesminister für Gesundheit gelandet ist.
Es ist das Verdienst des Autors und Verlegers Thomas Kubo, die Tricksereien und Täuschereien Lauterbachs hinsichtlich seiner ärztlichen und wissenschaftlichen Vita minutiös aufgearbeitet und in einer Serie von Beiträgen veröffentlicht zu haben.
Kubo fasst seine Ergebnisse so zusammen: „Prof. Dr. Dr. Karl Lauterbach ist zwar de iure Arzt, hat aber de facto als ein solcher nie gearbeitet. Karl Lauterbach nennt sich zwar Wissenschaftler, jedoch verflüchtigen sich die Nachweise für seine wissenschaftliche Tätigkeit bei genauerer Betrachtung. Karl Lauterbach ist auf dem Papier zwar Professor, hat aber die sonst allgemein üblichen Voraussetzungen für eine Professur nicht erfüllt.“
Vergleicht man diese Widersprüche mit dem durchweg großspurigen und angeberischen medialen Auftreten Lauterbachs, so ist die von Kubo angeregte verbale Synthese von „Karl“ und „Scharlatan“ zum „Karlatan“ geradezu zwingend. Auch, weil nur eine solche sprachliche Neuschöpfung der skandalösen Einzigartigkeit dieses gesundheitspolitischen Quacksalbers Rechnung tragen kann.
Kubo weist zunächst auf eine ans Absurde grenzende Besonderheit des „Arztes“ Karl Lauterbach hin: Lauterbach hat sein medizinisches Staatsexamen 1989 an der RWTH Aachen abgelegt, aber seine Approbation als Arzt erst im Jahr 2010 erhalten, ohne in diesen 20 Jahren ärztlich tätig gewesen zu sein. Lauterbach hat dabei ein Versäumnis des Verordnungsgebers der Approbationsordnung ausgenutzt. Denn weil er die bis 2004 obligatorische Pflichtzeit von 18 Monaten als Arzt im Praktikum nicht abgeleistet hatte, konnte er bis dahin die Approbationsvoraussetzungen nicht erfüllen.
Doch dass jemand mehr als 20 Jahre nach Beendigung seines Studiums ohne jeden Nachweis einer zwischenzeitlichen Weiterbildung die ärztliche Approbation erhält und damit seither formal jeden Patienten behandeln darf, dürfte einen einmaligen Tiefpunkt unter den Ärzte-Biographien dieser Welt darstellen. Und es spricht nicht für die zuständige Approbationsbehörde, eine solche Approbation überhaupt erteilt zu haben.
Es zeugt aber vom desaströsen Qualitätsverständnis eines veritablen Quacksalbers, dass sich Lauterbach mehr als 20 Jahre nach dem letzten medizinischen Qualitätstest mit der Berufsbezeichnung „Arzt“ geschmückt hat. In einem Land, in dem sich der Massenmörder vom Magdeburger Weihnachtsmarkt ohne jede nachprüfbare Qualifikation „Facharzt für Psychiatrie“ nennen durfte, vermag das allerdings kaum noch zu überraschen.
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