Laut einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion, die Focus Online vorliegt, befanden sich im vergangenen Jahr 2.254 Personen in Kirchenasyl. Bei einem Großteil dieser Personen konnte aus diesem Grund eine geplante Abschiebemaßnahme nicht durchgeführt werden. Bei 2.193 dieser Migranten lief während des Kirchenasyls eine wichtige Frist ab, wodurch sich künftige Abschiebemaßnahmen deutlich erschweren.
Beim Kirchenasyl findet eine in der Regel ausreisepflichtige Person Zuflucht in einer kirchlichen Einrichtung, um der drohenden Abschiebung durch die Behörden zu entgehen. Rein rechtlich wäre es den Behörden erlaubt, auch in die Kirchenräume vorzudringen und ausreisepflichtige Personen auszuweisen. In der Praxis geschieht dies jedoch nur in Ausnahmefällen und wird von zuständigen Stellen oftmals geduldet.
Gerade für die Ausweisung von sogenannten Dublin-Fällen hat dies praktische Konsequenzen. Stellt eine Person in Europa einen Asylantrag, ist nach den Dublin-Regeln häufig der Staat zuständig, in dem sie zuerst registriert wurde oder erstmals EU-Boden betreten hat. Kommt die Person anschließend nach Deutschland, kann Deutschland beim zuständigen Dublin-Staat die Rückübernahme verlangen und die Person dorthin überstellen, sobald dieser Staat zustimmt.
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