Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass der Ausschluss von AfD-Abgeordneten aus dem FC Bundestag nicht rechtens ist, berichtet die Junge Freiheit (JF). Dies wurde am Dienstag verkündet. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Malte Kaufmann, der gemeinsam mit anderen Fraktionsmitgliedern gegen den Beschluss geklagt hatte, bestätigte die Entscheidung gegenüber der JF.
Laut Urteil verstößt der Ausschluss gegen die Vereinssatzung, die festlegt, dass der FC Bundestag eine überparteiliche und interfraktionelle Vereinigung sei. Eine gezielte Ausgrenzung von Vertretern einer bestimmten Fraktion widerspreche diesen Grundsätzen und sei daher ungültig.
Kaufmann zeigte sich erfreut über das Urteil. „Das ist ein wichtiger Sieg der Rechtsstaatlichkeit“, erklärte er. Er betonte, dass die Spieler des FC Bundestag als „Botschafter des gesamten Parlaments“ fungieren und daher alle Fraktionen vertreten sein müssten. Außerdem sei es für die Demokratie von Bedeutung, da die AfD einen erheblichen Teil der Wählerschaft repräsentiere. Er hoffe, dass der Verein nun wieder einen Beitrag zur Überwindung gesellschaftlicher Spaltung leisten könne.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











