Der vom Deutschland-Kurier (DK) mit aller Entschlossenheit und jetzt auch mit Unterstützung des renommierten Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau ausgetragene Kampf um die Presse- und Meinungsfreiheit geht in die nächste Instanz: Am 14. Januar 2026 findet vor dem Landgericht Bamberg (Oberfranken/Bayern) die Hauptverhandlung in dem von DK-Chefredakteur David Bendels und seinen Anwälten angestrengten Berufungsverfahren wegen angeblicher Politikerverleumdung statt. Dabei geht es um das bundesweit bekannt gewordene kritisch-satirische Faeser-Meme „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“.
Hintergrund ist: Das Amtsgericht Bamberg (Richter Martin Waschner; Staatsanwalt Alexander Baum) hatte den Herausgeber und Chefredakteur des Deutschland-Kuriers im April 2025 erstinstanzlich zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von sieben Monaten wegen Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens gemäß § 188 Strafgesetzbuch (StGB) verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
„This is crazy“
Das Urteil sorgte nicht nur in Deutschland, sondern auch international für große Empörung. Es schlug Wellen bis in die USA. Der frühere Präsidentenberater Elon Musk twitterte über das Strafverfahren gegen Bendels: „This is crazy!“
Vor allem in Großbritannien, den Niederlanden, Portugal, Spanien, aber auch in Brasilien wurde über das Willkür-Urteil des Amtsgerichts Bamberg mit Fassungslosigkeit berichtet.
Der konservative britische Nachrichtensender „GB News“ kommentierte, der Bamberger Richterspruch sei das „härteste Urteil, das jemals in der Bundesrepublik Deutschland gegen einen Journalisten wegen eines ‚Meinungsdelikts‘ verhängt wurde“.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











