Das vom Portal netzpolitik.org in dieser Woche veröffentlichte geheime Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD zeigt, wie die frühere Haldenwang-Behörde geradezu absurde Gründe herbeikonstruiert hat, um die Partei als vermeintlich „rechtsextremen Verdachtsfall“ einstufen zu können. Auf Grundlage dieser lächerlichen „Expertise“ darf die AfD mit nachrichtendienstlichen Methoden und Mitteln überwacht werden. Die rund 1.000 Seiten strotzen vor Absurditäten. Unter anderm muss die Verwendung des Begriffs „Systemparteien“ als Popanz herhalten!
Auf den letzten Metern bis zur Bundestagswahl wurde das geheime Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD geleakt. Mit welcher Intention ist unklar.
Eines allerdings ist klar wie Kloßbrühe: Auf 1.000 Seiten stellt sich der Inlandsgeheimdienst ein einziges Armutszeugnis aus. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn nicht Gerichte in zwei Instanzen darauf reingefallen wären.
In ganz Deutschland demonstrieren von der linksgrünen Kampagnen-Organisation „Campact“ aufgewiegelte, hysterisierende linksgrüne Gutmenschen gegen das Erstarken der AfD und eine erstmals bürgerliche Mehrheit im Deutschen Bundestag zur Beendigung des Asylchaos. Vergangene Woche debattierte der Deutsche Bundestag über ein Verbot der Partei. Seit vier Jahren verdächtigt der zum Regierungsschutz mutierte Verfassungsschutz die Alternative für Deutschland, verfassungsfeindlich zu sein.
Das Bundesamt stuft die Partei – zuletzt in zweiter Instanz durch das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigt – als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ ein. Grundlage dafür ist ein 1.000-seitiges Gutachten der vormals Haldenwang-Behörde.
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