Seit ihrer Kindheit ist die 74-jährige Münchnerin Rosemarie K. körperlich schwer behindert, sitzt im Rollstuhl, kann ihre Hände aufgrund von Spasmen kaum nutzen. Nun benötigt sie dringend Zahn-Implantate, da sie nicht in der Lage ist, ein Gebiss selbständig einzusetzen und herauszunehmen. Doch anders als 2011, als die Krankenkasse die Kosten noch übernahm, erhält die Rentnerin heute keine Unterstützung mehr – obwohl ihr Zahnarzt die Krankenkasse mehrfach über die Dringlichkeit informierte.
„Für mich ist es menschenunwürdig, dass man einer schwerst behinderten Frau plötzlich einfach so die Türe zumacht und Leistungen verwehrt, die vor einigen Jahren noch übernommen wurden“, sagt Zahnarzt Jean Bouymin. Seine Patientin Rosemarie K. braucht dringend Zahnimplantate im Oberkiefer, kann das Geld dafür schwer aufbringen, da sie seit ihrer Kindheit an einer Lähmung leidet und nie arbeiten konnte. Noch 2011 zahlte die Krankenkasse ihr die Implantate für den Unterkiefer, weil sie als Schwerbehinderte unter eine Sonderregelung fiel.
„Als ich nun mit der Krankenkasse darüber gesprochen habe“, erzählt Bouymin, „sagte man mir, die Dame wohne in einem Pflegeheim, dort könne dann ja ein Pfleger das Einsetzen und Herausnehmen eines Gebisses zu übernehmen.“
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











