Nach zähen und in der Schlussphase weitgehend selbst gegenüber der jeweiligen Parteibasis abgeschotteten Verhandlungen einigten sich die Spitzen von CDU, CSU und SPD am Dienstagmittag auf einen Koalitionsvertrag. Titel: „Veranwortung für Deutschland“. Die Bürger interessiert vor allem: was bedeutet die kleinteilige Regelung der künftigen Regierungsarbeit für ihre Steuern, für ihr Ersparten und die Wirtschaft? Um es vorwegzunehmen: Das Konvolut enthält nichts von dem, was Deutschland in seiner Wirtschaftsschwäche jetzt dringender denn je bräuchte, gerade im heraufziehenden Zoll-Krieg mit den USA – also eine durchgreifende Einkommensteuersenkung, eine Reduzierung der Unternehmenssteuer, günstigere Energie und ein Befreiungsschlag gegen die Bürokratie. Also genau das, was zahlreiche Wirtschaftsverbände in einem offenen Brief an die kommenden Koalitionäre am 2. April gefordert hatten.
Das schwarz-rote Papier wirkt zwar außerordentlich detailversessen. Nur: Überall dort, wo es wirklich auf Einzelheiten ankäme, nämlich bei der Besteuerung, bleiben die Formulierungen so vage, dass sich weder Steuerbürger noch Unternehmer konkrete Entlastungen ausrechnen können. So heißt es in Zeile 1430: „Wir werden die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislatur senken.“ Weder verrät das Schriftstück, wie die Regierung Merz „kleinere und mittlere Einkommen“ genau definiert – noch die Höhe der Entlastung. Fest steht dagegen: „Der Solidaritätszuschlag bleibt unverändert bestehen“ – also jene Steuer auf die Steuerschuld, die laut ihrem Erfinder Helmut Kohl bis 1998 wieder vollständig verschwunden sein sollte. Derzeit wird der Zuschlag ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 73 470 Euro fällig, auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) allerdings unabhängig vom Einkommen. Auch Entlastungen für Selbständige und Unternehmer bleiben in der Formulierung so vage, dass sie sich in der Regierungsarbeit fast beliebig auslegen lassen. So heißt es: „Wir werden einen Investitions-Booster in Form einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027 einführen.“ Bis zu welcher Höhe diese „Turbo-Abschreibung“ gelten soll, bleibt offen. Halbwegs konkret gibt sich der Vertrag nur bei der Senkung der Unternehmenssteuer von derzeit insgesamt 30 Prozent (Körperschaftssteuer plus Gewerbesteuer) Auskunft: „Wir werden die Körperschaftssteuer in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt senken, beginnend mit dem 01.01.2028.“ Die eher bescheidene Erleichterung kommt also erst zum Schluss der Legislaturperiode; die kleinen Schritte machen es auch leicht, sie mit Verweis auf die Finanzlage zu verschieben oder, wie es in der Politsprache heißt, „auszusetzen“.
Zu den Maßnahmen auf der Belastungsseite gehört die Erhöhung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes von 200 auf 280 Prozent. Begründung: damit bekämpfe man innerdeutsche Steueroasen – also Gemeinden, die Unternehmen wenig abnehmen, wenn sie sich dort niederlassen. Eine auf den ersten Blick gute Nachricht gibt es für ältere Arbeitnehmer: „Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei“. Aber auch hier bleibt offen: Ab wann gilt die Regelung? Nur in einem Punkt gibt es Zahlen und Datum, nämlich bei der Entfernungspauschale: „Wir werden die Pendlerpauschale zum 01.01.2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer dauerhaft erhöhen“. Bisher gilt dieser Satz erst ab 20 Kilometern, darunter beträgt er derzeit noch 30 Cent pro Kilometer, die steuerlich geltend gemacht werden können.
Parteipressekonferenzen von Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen











