Die Berliner Landesregierung weigert sich weiterhin, die Vornamen der deutschen Messerangreifer von 2023 und 2024 öffentlich zu machen. In der Antwort auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Thorsten Weiß begründet der Senat das Zurückhalten der Namen jetzt damit, dass dies das „Staatswohl“ gefährden könnte.
So sieht die Senatsverwaltung die Gefahr, dass ganze Bevölkerungsgruppen anhand der Vornamen stigmatisiert und pauschal herabgewürdigt würden. In Äußerungen und Beiträgen, insbesondere in sozialen Medien, werde propagiert, dass Angehörige bestimmter Ethnien aufgrund ihrer Herkunft einen stärkeren Hang zu Straftaten hätten. Man könne mit einer Antwort daher nicht mehr sicherstellen, dass Grundrechte wie die Menschenwürde geachtet werden, und verweigere diese deswegen, so die Begründung.
Weiterhin offenbare die Nennung der Vornamen ein hohes Missbrauchsrisiko. Es könne ein Weltbild beworben werden, „wonach Menschen mit Migrationsgeschichte ungeachtet ihrer deutschen Staatsbürgerschaft allenfalls als ‚Passdeutsche‘ bzw. als Deutsche ‚zweiter Klasse‘ anzusehen seien und niemals gleichberechtigte Mitglieder des als Abstammungsgemeinschaft erstandenen deutschen Volkes werden könnten“.
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