Landesarbeitsgericht Hamm: Klinikum darf Abtreibungen nur teilweise untersagen

vor 5 Monaten

Landesarbeitsgericht Hamm: Klinikum darf Abtreibungen nur teilweise untersagen
Bildquelle: Tichys Einblick

Ein Krankenhaus in katholischer Trägerschaft kann seinen Ärzten untersagen, Abtreibungen durchzuführen – diesen Grundsatz ließ das Landesarbeitsgericht Hamm unberührt, als es am 5. Februar im Berufungsverfahren über die Klage des Gynäkologen Joachim Volz urteilte.

Der Chefarzt hatte am evangelischen Krankenhaus in Lippstadt gearbeitet. Als dieses mit zwei katholischen Kliniken fusionierte, trat ein Gesellschaftsvertrag in Kraft, laut dem keine Abtreibungen erlaubt sind. Dementsprechend ergingen Weisungen an den Arzt, die ihm die Durchführung von Abtreibungen auch für seine Privatpraxis untersagten, sowie für seine Tätigkeit als Kassenarzt im Krankenhaus. Beide Weisungen erklärte das Landesarbeitsgericht Hamm für unwirksam. Damit kann Volz nicht nur in seiner Praxis in Bielefeld Abtreibungen vornehmen, sondern auch in den Kliniken selbst – soweit er dort nicht in seiner Funktion als Chefarzt agiert, sondern als Kassenarzt.

Joachim Volz zeigte sich erfreut über das Urteil: „Ab morgen können wir so arbeiten wie immer, und das werden wir auch tun.“, sagte er gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Auch das Erzbistum Paderborn, das nicht selbst als Prozesspartei in Erscheinung tritt, sieht das Urteil als Erfolg, da es das kirchliche Selbstbestimmungsrecht grundsätzlich bestätigt sieht, obwohl nun gerichtlich festgestellt wurde, dass auch ein katholisches Klinikum unter Umständen seine Räumlichkeiten und Ressourcen für die Durchführung vorgeburtlicher Kindstötungen zur Verfügung stellen muss.

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