Klimaneutralität im Grundgesetz: Amthor widerspricht rechtlichen Befürchtungen

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Klimaneutralität im Grundgesetz: Amthor widerspricht rechtlichen Befürchtungen
Bildquelle: Apollo News

Deutschland will als erstes Land weltweit bis 2045 klimaneutral werden – und plant, dieses Ziel sogar ins Grundgesetz zu schreiben. Diese Einigung wurde am Freitag von CDU-Chef Friedrich Merz als Teil eines Kompromisses mit den Grünen verkündet.

„Der Bund kann ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 im Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro errichten“, heißt es in dem Antrag.

Doch die Frage, wie verbindlich diese Regelung ist, könnte juristisch problematisch werden. Während die einen sagen, dass das Ziel lediglich zweckgebunden und ohne Verfassungsrang ist, befürchten andere, dass es zu Klagen gegen den Staat oder Unternehmen kommen könnte, wenn diese das Ziel nicht einhalten. Wenn sich etwa die Bundesregierung, Unternehmen oder Privatpersonen nicht an die Klimaneutralität halten, könnte das als Verstoß gegen das Grundgesetz gewertet werden.

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