Union, SPD und Grüne haben sich dem Vernehmen nach eine Einigung über das umstrittene milliardenschwere Finanzpaket für Verteidigung und Infrastruktur sowie die massive Aufweichung der Schuldenbremse erzielt. Klarer Gewinner der Verhandlungen sind die Grünen, die den mutmaßlichen künftigen Kanzler Friedrich Merz geradezu vorgeführt haben.
Die Einigung sieht unter anderem vor, dass 100 Milliarden Euro aus dem geplanten 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für den Klimaschutz bereitgestellt werden. Darüber hinaus ist den Grünen ein einmaliger Coup gelungen. Erstmals soll im Grundgesetz ausdrücklich eine Verpflichtung zur „Klimaneutralität“ festgeschrieben werden. Bisher galt dies als absolutes Novum. Bis 2045 soll Deutschland demzufolge klimaneutral werden.
Wegen dieses Vorgehens schlägt auch der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler Alarm. Gegenüber Apollo News erklärt er: „Ich halte die Idee, ein konkretes Politikziel wie etwa Klimaneutralität bis 2045 in die Verfassung zu schreiben, für sehr unklug.“ Sinn und Zweck des Grundgesetzes sei es, „die ‚ewigen‘ Grundwerte einer Gesellschaft und eines Staates rechtlich verbindlich festzuschreiben“. Dementsprechend hätten die Mütter und Väter des Grundgesetzes die Menschenwürde, das Rechtsstaatsprinzip oder den Demokratiegrundsatz festgeschrieben. „Klimaneutralität 2024 ist kein solcher Grundwert“, so Boehme-Neßler weiter.
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