Die Klimakatastrophen-Lüge muss nicht „unverzüglich rückgängig gemacht werden“

vor etwa 2 Monaten

Die Klimakatastrophen-Lüge muss nicht „unverzüglich rückgängig gemacht werden“
Bildquelle: Tichys Einblick

Es begann mit Frau Merkel, die im Februar 2017 in einer Rede in Stralsund sagte: „Das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt.“ Damit änderte sie sprachpolitisch die Verfassungswirklichkeit, ohne die Verfassung ändern zu können. Im Grundgesetz steht ausdrücklich, zum Volk zählt, wer einen deutschen Pass besitzt (auch wenn er nicht „in diesem Lande lebt“).

Da das „Intergovernmental Panel on Climate Change“ (IPCC) der United Nations sein Klimakatastrophenszenario RCP8.5 jetzt als „unplausibel“ gestrichen hat, erwarten viele Gutgläubige von Regierungen, Parlamenten und Gerichten, jene Politik, Gesetze und Urteile aufzuheben, die auf dem Katastrophenszenario gründen.

Das wird nicht geschehen, weil Regeln nur anzuwenden, wo es den Sowjets passt, inzwischen auch in „Demokratien“ heimlich, still und leise – unausgesprochen und unauffällig – Rechtswirklichkeit geworden ist. In der Bundesrepublik Deutschland und fast überall in Westeuropa. Wenn es dazwischen immer mal wieder Ankläger und Gerichte gibt – wie eben in Spanien – sind das die Ausnahmen, welche die Regel bestätigen.

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