So läuft der Klima-Angriff der Grünen auf Friedrich Merz’ Haushalt

vor 5 Monaten

So läuft der Klima-Angriff der Grünen auf Friedrich Merz’ Haushalt
Bildquelle: NiUS

Die Grünen bereiten einen großen verfassungsrechtlichen Angriff auf den Haushalt der Bundesregierung vor. Gestützt auf zwei Gutachten prüfen sie Wege nach Karlsruhe – und verfolgen dabei eine Strategie, die nicht primär auf parlamentarische Mehrheiten setzt, sondern auf strategische Bürgerklagen aus der „Zivilgesellschaft“.

Im Zentrum steht eine neu geschaffene Norm: die im Grundgesetz verankerte Klimaneutralität bis 2045. Was seitens der Union und des Bundeskanzlers als politischer Kompromiss gedacht war, könnte sich nun als juristischer Hebel gegen die eigene Regierung erweisen. Denn die Grünen versuchen, über die vor einem Jahr im Grundgesetz verankerte Klimaneutralität die Verfassungswidrigkeit des Haushalts feststellen zu lassen.

„Wir werden die Gutachten nutzen, um nun gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und allen, denen die Zukunft und unser Planet am Herzen liegt, Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe auszuloten und voranzutreiben“, so der Vize-Fraktionsvorsitzende der Grünen Andreas Audretsch.

Andreas Audretsch führt den Grünen-Angriff auf den Haushalt an.

Und der Spiegel schreibt: „Wie genau die Grünen das organisieren wollen, ist noch unklar. Man wolle auf die Zivilgesellschaft zugehen, um so den Druck auf die Bundesregierung zu verstärken, heißt es nebulös.“ Was für die Hamburger Kollegen nebulös bleibt, klärt NIUS im Folgenden auf.

Das deutsche Verfassungsrecht kennt verschiedene Wege, Gesetze in Karlsruhe überprüfen zu lassen. Für die Grünen erweist sich die Wahl des richtigen Instruments daher als knifflige strategische Herausforderung. Die schärfste Waffe wäre eine sogenannte abstrakte Normenkontrollklage. Damit können Bundestagsabgeordnete ein Gesetz direkt vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen.

Ein zweiter Weg ist der Organstreit. Dabei klagen Verfassungsorgane – etwa Bundestagsfraktionen – gegeneinander, wenn sie ihre verfassungsrechtlichen Rechte verletzt sehen. Der dritte Weg ist die Verfassungsbeschwerde von Bürgern. Jeder Bürger kann nach Karlsruhe ziehen, wenn er sich in eigenen Grundrechten verletzt sieht. Genau dieser Weg hat in der Vergangenheit die großen Haushalts- und Klimaurteile hervorgebracht.

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