Das Berliner Verwaltungsgericht fällt ein Urteil, das dramatische Auswirkungen auf die Bundespolitik haben könnte: Migranten, die bei Grenzkontrollen auf deutschem Staatsgebiet ein Asylgesuch äußern, dürfen ohne Durchführung des Dublin-Verfahrens nicht zurückgewiesen werden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.
Hintergrund ist eine Klage von drei Somalier, die anwaltlich vom Verein „Pro Asyl“ vertreten wurden. Die Somalier, zwei Männer und eine Frau, waren am 9. Mai aus Polen mit dem Zug nach Deutschland eingereist. Am Bahnhof Frankfurt (Oder) wurden sie durch die Bundespolizei kontrolliert und nach Äußerung eines Asylgesuchs noch an demselben Tag nach Polen zurückgewiesen. Zu Unrecht, wie jetzt das Berliner Verwaltungsgericht entschied.
Interessant sind in diesem Zusammenhang vor allem die zeitlichen Abläufe.
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