Die linksgrünen Amtskirchen stellen sich immer unverfrorener über Recht und Gesetz: Tausende ausreisepflichtige Migranten entziehen sich jedes Jahr systematisch ihrer Abschiebung, indem sie in kirchlichen Einrichtungen illegal Zuflucht („Kirchenasyl“) suchen. Der Staat schaut tatenlos zu. Eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion offenbart das ganze Ausmaß des Skandals.
Laut Antwort der Bundesregierung befanden sich allein im vergangenen Jahr 2.254 Personen in sogenanntem „Kirchenasyl“ – ein Begriff, den das deutsche Recht gar nicht kennt. Bei 2.193 dieser Fälle, also in 97 Prozent (!), war während des Aufenthalts in kirchlichen Einrichtungen die entscheidende sechsmonatige Dublin-Überstellungsfrist abgelaufen. Das ist die Zeit, die deutschen Stellen verbleibt, um einen Asylbewerber in den EU-Staat zurück zu überstellen, der nach den geltenden Regeln (Ersteinreise) eigentlich für das Verfahren zuständig wäre. Verstreicht diese Frist ungenutzt, geht die Zuständigkeit für das Asylverfahren automatisch an den aktuellen Aufenthaltsstaat über, vorliegend also Deutschland. Eine Rückführung in den ursprünglich zuständigen Dublin-Staat ist nach sechs Monaten ausgeschlossen.
Behörden schreiten selten ein
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