Kinderschutzgesetz verstößt gegen EU-Recht: Wie Brüssel Ungarns kulturelle Selbstbestimmung aushebelt

vor 3 Monaten

Kinderschutzgesetz verstößt gegen EU-Recht: Wie Brüssel Ungarns kulturelle Selbstbestimmung aushebelt
Bildquelle: NiUS

Überraschend ist es nicht: Der EuGH hat heute festgestellt, dass Ungarn mit seinem Kinderschutzgesetz gegen EU-Recht verstoßen hat. Doch das Urteil geht über das gewohnte Maß hinaus.

Heute entschied der Europäische Gerichtshof in Vollbesetzung über das „Gesetz Nr. LXXIX von 2021 über strengere Maßnahmen gegenüber wegen Pädophilie verurteilten Personen und zur Änderung bestimmter Gesetze im Interesse des Schutzes von Kindern“. Schon diese Tatsache ist für sich genommen bemerkenswert. Normalerweise entscheidet der EuGH in Kammern mit drei oder fünf Richtern; hier aber mussten mindestens 17 Richter mitwirken. Nur wenn ein Fall unionsverfassungsrechtlich als besonders schwerwiegend eingestuft wird, erreicht er diese Größenordnung.

Der Grund: Erstmals wurde in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen einen Mitgliedstaat ein eigenständiger Verstoß gegen Artikel 2 EUV festgestellt – also gegen die Grundwerte der Europäischen Union.

2021 beschloss Ungarn ein Kinderschutzgesetz, das Minderjährigen den Zugang zu Inhalten erschwerte, in denen Homosexualität, Geschlechtsangleichung oder von der bei Geburt zugewiesenen Geschlechtsidentität abweichende Identitäten dargestellt oder beworben werden. Entsprechende Programme wurden in den Medien in strengere Alterskategorien eingeordnet und auf spätere Sendezeiten verschoben; Inhalte dieser Art sollten nicht aktiv beworben werden. Auch der schulische Bereich war betroffen: Sexualerziehung sollte stärker unter elterlicher Kontrolle stehen und nur durch zugelassene Fachleute erfolgen. Ungarn begründete dies mit Kinder- und Jugendschutz.

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