Im ersten Halbjahr 2025 hat der deutsche Staat mehr Kindergeldzahlungen ins Ausland geleistet als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit wurden von Januar bis Juni rund 270 Millionen Euro auf ausländische Konten überwiesen, während es im ersten Halbjahr 2024 noch 258 Millionen Euro waren. Zuerst berichtete die „Bild“-Zeitung über diese Entwicklung. Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland können Kindergeld aus Deutschland erhalten, sofern sie in Deutschland steuerpflichtig sind oder einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.
Ausländische Bürger, die in Deutschland leben, können Kindergeld erhalten, sofern sie die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzen oder aus einem Land stammen, mit dem Deutschland entsprechende Abkommen geschlossen hat – zum Beispiel aus der Türkei, Serbien oder Marokko. Darüber hinaus müssen weitere Bedingungen erfüllt sein, wie etwa eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine unfreiwillige Arbeitslosigkeit. Auch anerkannte Flüchtlinge und Personen mit Asylstatus haben Anspruch auf Kindergeld.
„In vielen Fällen ist Deutschland nachrangig zuständig, sodass die Differenzbeträge zum Kindergeld im jeweiligen Heimatland berücksichtigt werden“, erklärte die Bundesagentur. „Knapp ein Prozent des ausgezahlten Kindergeldes wird auf ausländische Konten überwiesen.“ Laut einem Bericht der Bild floss im ersten Halbjahr 2025 der größte Betrag – 109,1 Millionen Euro – nach Polen.
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