Ein Mann kauft ein zwölfjähriges Mädchen als „Ehefrau“ für seinen jüngeren Bruder. Es wird gequält, missbraucht und als Hausdienerin der Großfamilie ausgebeutet. Ein Fall, der sich nicht etwa unter den Taliban zugetragen hat, sondern mitten in Deutschland.
Zu befürchten haben die Täter wenig: Am 28. Januar wurde am Landgericht Essen ein 33-jähriger Syrer vom Vorwurf der Beihilfe zu schwerem sexuellen Missbrauch freigesprochen. Er hatte für seinen seit 2015 in Deutschland lebenden jüngeren Bruder eine Ehe arrangiert – oder besser gesagt, ein Mädchen gekauft: Für 2.000 Dollar wurde es dem Bruder überlassen, und kam als seine „Braut“ mit gefälschter Geburtsurkunde nach Deutschland.
Der zum Zeitpunkt der Eheschließung 20-jährige Bruder des nun Freigesprochenen wurde bereits zu einer Jugendstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Für Missbrauch von Kindern in 19 Fällen, teils in Tateinheit mit Vergewaltigung sowie für gefährliche bzw. vorsätzliche Körperverletzung in mehreren Fällen.
Beide Urteile machen sprachlos. Die deutsche Justiz erweist sich als unfähig, mit solchen Tätern adäquat umzugehen: Die Anwendung des Jugendstrafrechts ist Ausdruck einer Fehleinschätzung, die man nur grenzenloser Naivität oder völligem Desinteresse zuschreiben kann.
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