Die Europäische Union hat mit dem Artificial Intelligence Act (AI Act) ein umfangreiches Regelwerk zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) geschaffen. Das Gesetz, das seit dem 1. August 2024 in Kraft ist, hat das erklärte Ziel, den Einsatz von KI-Systemen sicherer und transparenter zu gestalten.
Ab dem 2. Februar 2025 gelten strengere Vorschriften, die unter anderem die Nutzung von KI-Systemen mit „unannehmbaren Risiken“ untersagen und Unternehmen in die Pflicht nehmen, die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter sicherzustellen. Dann sind Betreiber von KI-Tools im Rahmen des AI Acts verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter diese richtig anwenden. Wie diese KI-Kompetenzen vermittelt werden sollen, ist jedoch im AI Act nicht konkret geregelt.
Artikel 4 des Gesetzes schreibt explizit vor, dass alle Organisationen, unabhängig von ihrer Größe, sicherstellen müssen, dass ihr Personal „über ausreichende KI-Kompetenz“ verfügt. Dies betrifft alle Organisationen, unabhängig von ihrer Größe, berichtet der Standard. Bis 2026 sollen alle Unternehmen, die KI-Systeme mit hohem Risiko entwickeln oder einsetzen, die vollständige Einhaltung der AI-Act-Vorgaben nachweisen können. Der AI Act teilt KI-Anwendungen in vier Risikokategorien ein.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











