Keine Kontrolle durch das BKA: Zertifizierte Meldestellen sind nicht zur politischen Ausgewogenheit verpflichtet

vor 7 Monaten

Keine Kontrolle durch das BKA: Zertifizierte Meldestellen sind nicht zur politischen Ausgewogenheit verpflichtet
Bildquelle: Apollo News

Meldestellen können in Deutschland schalten und walten. Vor allem, wenn es um vermeintliche Straftaten von rechts geht, wird knallhart durchgegriffen. Diesen Verdacht unterstreichen Zahlen aus dem Bundeskriminalamt: Meldungen über rechte Inhalte gehen hier bis zu 100-mal häufiger ein als über linke Postings. Die Krux: Meldestellen werden nicht kontrolliert, sie können Meldungen nach Gutdünken weitergeben – also beispielsweise vermeintlich rechte Straftaten priorisieren.

Konkret geht es um die sechs Partnerorganisationen der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) – das ist der zentrale Anlaufpunkt beim BKA. Zwar müssen bei der Zusammenarbeit von Behörden mit anderen staatlichen oder gar zivilgesellschaftlichen Organisationen sogenannte Kooperationsvereinbarungen die Rahmenbedingungen vorgeben. Darin werden die Meldestellen jedoch mit keinem Wort zur politischen Ausgewogenheit verpflichtet.

Apollo News wollte vom BKA wissen, welche Vereinbarungen, Vorgaben oder Maßnahmen in den Kooperationsvereinbarungen mit den jeweiligen Meldestellen verankert sind, um die Ausgewogenheit der Meldungen zu garantieren und eine Verzerrung, etwa durch Priorisierung eines Phänomenbereichs, zu verhindern. Das ist eine entscheidende Frage, denn immerhin könnten dadurch manche Meldungen – beispielsweise über mutmaßlich rechte Inhalte – überrepräsentiert sein.

„Die zwischen der ZMI BKA und ihren Kooperationspartnern geschlossenen Vereinbarungen enthalten keine ‚Vereinbarungen‘ oder ‚Vorgaben‘ im Sinne Ihrer Anfrage“, teilte daraufhin ein Sprecher mit. Allerdings erst nach anwaltlichem Druck – zuvor war die Pressestelle der Frage ausgewichen. Apollo News wollte dann noch wissen, ob das BKA zumindest ausschließen könne, dass die Meldestellen ihre Meldungen an das ZMI unausgewogen beziehungsweise verzerrt übermitteln. „Die ZMI BKA nimmt keinen Einfluss auf die internen Prozesse der Kooperationspartner zur Annahme von Meldungen“, hieß es daraufhin lediglich.

Mit anderen Worten: Erhalten die Partner-Meldestellen zehn Meldungen, die Hälfte davon betrifft den Phänomenbereich rechts, die anderen fünf sind dem linken Spektrum zuzuordnen, dann müssen die Portale nicht alle Meldungen gleichwertig auf ihre strafrechtliche Relevanz prüfen, um sie anschließend an das BKA zu übermitteln. Vielmehr könnten sie einen Phänomenbereich priorisiert als strafrechtlich relevant abarbeiten und so an die Behörde weitergeben – und das BKA würde von alledem nichts mitbekommen.

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