Die Staatsanwaltschaft Dresden hat das Ermittlungsverfahren gegen einen 60-jährigen Mann aus Sebnitz eingestellt, der aufgrund einer veröffentlichten Stellenanzeige im städtischen Amtsblatt unter Verdacht der Volksverhetzung stand. Die Behörde begründete die Einstellung damit, dass kein hinreichender Tatverdacht für eine Verurteilung vorlag. Damit bleibt die Veröffentlichung der betreffenden Stellenanzeige ohne strafrechtliche Sanktionen.
Der Dachdeckermeister aus Sebnitz hatte im April in einer Werbeanzeige einen Ausbildungsplatz ab 2026 ausgeschrieben. Konkret hieß es in der Stellenausschreibung: „Ausbildungsplatz ab 2026 – aber keine Hakennasen, Bimbos oder Zeppelträger“. Aufgrund dieser Formulierungen gingen bei der Staatsanwaltschaft zahlreiche Anzeigen ein, die letztlich das Ermittlungsverfahren gegen den Mann begründeten.
Die Ermittlungsbehörde begründete die Einstellung des Verfahrens damit, dass der Inhalt der Anzeige zwar geschmacklos und unter Umständen auch moralisch verwerflich sei, strafrechtlich aber keinerlei Relevanz habe. Die Äußerungen seien von der verfassungsgegebenen Meinungsfreiheit gedeckt. Die Linke im Sächsischen Landtag kritisiert diese Entscheidung scharf und bezeichnet sie als „mehr als befremdlich“.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











