Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stefan Keuter ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesregierung gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht wies seinen Antrag im sogenannten Organstreitverfahren am Mittwoch als unzulässig ab.
Keuter hatte sich im März 2023 mit einer schriftlichen Frage an die Bundesregierung gewandt. Thema war das Bundesaufnahmeprogramm für angeblich besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan. Er wollte wissen, welche NGO’s als meldeberechtigte Stellen Schutzsuchende benennen dürfen und wer diese Stellen ausgewählt habe.
Die Bundesregierung verwies in ihrer Antwort auf Sicherheitsbedenken. Eine detaillierte Liste legte sie nicht vor. Man arbeite mit einer Koordinierungsstelle zivilgesellschaftlicher Organisationen, hieß es. Zudem gebe es keine abgeschlossene Liste aller meldeberechtigten Stellen.
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