Es ist nicht mehr und nicht weniger als eine erneute Kapitulation des Rechtsstaats: Angeblich um überlastete Gerichte und Gefängnisse zu entlasten will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) das Schwarzfahren entkriminalisieren. Da stellt sich wohl eher die Frage, ob der Staat der zunehmenden Gewalt vor allem von Migranten in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr Herr wird?
Der Vorstoß der SPD-Justizministerin sorgt für neuen Streit in der schwarz-roten Chaos-Koalition. Mit der Union werde es eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens nicht geben, kündigte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings (CDU, an. Die AfD hat sich bereits mehrfach entschieden gegen entsprechende Pläne auch von „Grünen“ und Linken ausgesprochen.
Wie ist eigentlich die Rechtslage? Schwarzfahren, also das Nutzen des öffentlichen Nahverkehrs ohne gültiges Ticket, gilt in Deutschland als „Erschleichen von Leistungen“ und damit als Straftat. Neben dem erhöhten Beförderungsentgelt von 60 Euro, das die Verkehrsbetriebe verhängen, riskieren Schwarzfahrer eine Geldstrafe oder im Wiederholungsfall Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Wer gerichtlich verhängte Geldstrafen nicht zahlen kann, riskiert eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe.
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