Denkbar knapp scheiterte das „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW) mit 4,981 Prozent bei der Bundestagswahl vor einem Jahr an der Fünf-Prozent-Hürde: 9.500 Stimmen, praktisch zwei Häuserblocks in Berlin, fehlten zum Wiedereinzug in das Parlament. Die Partei glaubt weiter an Auszählungsfehler und Verwechslungen mit der ähnlich klingenden Kleinpartei „Bündnis Deutschland“ und will nun vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf Neuauszählung klagen.
Sollte es tatsächlich dazu kommen und sollte das BSW in der Folge doch noch die Fünf-Prozent-Hürde überspringen, wären Kanzler Friedrich Merz (CDU) und seine schwarz-rote Chaos-Koalition von heute auf morgen ohne Mehrheit im Parlament.
Medienberichten zufolge will das BSW Mitte Februar die Wahl in Karlsruhe offiziell anfechten, nachdem alle bisherigen Versuche, eine Neuauszählung der Bundestagswahl 2025 zu erreichen, gescheitert sind. Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages hatte den Einspruch des BSW im Dezember 2025 abgelehnt.
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