Aufgrund einer Verordnung der EU-Kommission müssen ab Juli alle in der EU zugelassenen Neufahrzeuge die Augenbewegungen der Autofahrer mit Kameras erfassen. Das gilt sowohl für Pkw als auch für kleinere Busse und Linienbusse sowie für Güterfahrzeuge mit einem Gewicht von 3,5 Tonnen bis über zwölf Tonnen. Die Augenbewegungen werden dabei im Sekundentakt gemessen, und wenn ein Fahrer zu lange von der Straße wegschaut, soll es ein Warnsignal geben.
Die betreffende Verordnung (EU) 2019/2144 ist schon seit 2019 in Kraft und regelt, dass neue Fahrzeugtypen nicht ohne „hochentwickelte Warnsysteme bei nachlassender Konzentration des Fahrers“ (ADDW) zugelassen werden dürfen. Diese Systeme sollen keine biometrischen Daten speichern und auch keine Daten an Dritte weitergeben.
2023 regelte die EU-Kommission dann in einem „delegierten Rechtsakt“ die Details: Die Augenbewegungen der Autofahrer sollen dauerhaft gemessen werden. Das Warnsystem soll aktiviert werden, sobald die Geschwindigkeit 20 Kilometer pro Stunde beträgt, und soll am Tag und in der Nacht funktionieren. Für die Regelung technischer Details hat die EU-Kommission den Blick in den Fahrerraum in drei Zonen unterteilt.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











