Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD auf die Einführung einer verpflichtenden „Elementarschadenversicherung“ geeinigt. Das möchte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig jetzt in die Tat umsetzen. „Wir brauchen eine bessere Absicherung vor Naturkatastrophen, dazu gehört auch ein breiter Versicherungsschutz gegen Elementarschäden“, erklärte die SPD-Politikerin gegenüber der Augsburger Allgemeinen. Die Details möchte die Ministerin jetzt prüfen lassen.
Konkret geht es um eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden – also solche, die beispielsweise durch den Klimawandel vermehrt auftreten, wie oft argumentiert wird. Die „Folgen von Hochwasser und Starkregen sind oft ein Albtraum für die Betroffenen“, erklärte auch Hubig. Der „Klimawandel macht solche Extremwetterereignisse wahrscheinlicher und heftiger“.
Bei der Abschließung einer neuen Wohngebäudeversicherung sollen Objektbesitzer deshalb künftig auch für die Elementarversicherung zahlen müssen. Um das zu ermöglichen, möchte Hubig in den kommenden Jahren ein Gesetz einführen lassen, „das schützt, vorsorgt und solidarisch absichert“. Weil es in der Vergangenheit bereits Kritik an dem Vorhaben gab, nennt die Bundesjustizministerin das Vorhaben „anspruchsvoll“. Denn weder Wohneigentümer noch deren Mieter dürfen „finanziell überfordert werden“.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











