Die Wagenknecht-Partei BSW hat das Ergebnis der Bundestagswahl vom 23.Februar mit Eilanträgen vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten. Das höchste Gericht in Karlsruhe betritt damit juristisches Neuland.
Bei der Bundestagswahl am 23. Februar war das BSW äußerst knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Letztlich fehlten der Wagenknecht-Partei 0,03 Prozent oder rund 13.400 Stimmen.
Schon kurz nach der Wahl hatte Sahra Wagenknecht rechtliche Schritte angekündigt. Ein Kritikpunkt waren zunächst die Auslandsdeutschen, die ihre Briefwahlunterlagen teils zu spät bekommen hatten. Außerdem sollen einzelne Stimmen in manchen Wahllokalen statt dem BSW einer Kleinpartei mit ähnlichem Namen („Bündnis Deutschland“) zugerechnet worden sein.
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