Nach der Bundestagswahl hatte die SPD sich geweigert, der AfD ihren Fraktionssaal zu überlassen. Seit Wochen prozessiert deshalb die AfD-Fraktion gegen die Zuweisung eines kleineren Saals durch die Bundestagsverwaltung. NIUS liegen exklusiv die Klageschriften vor. Doch in Karlsruhe zögert man, über das Organklageverfahren zu entscheiden. Wird ein endgültiger Beschluss verschleppt?
Nach der Bundestagswahl 2025 hatte sich die SPD geweigert, ihren bisherigen Fraktionssaal, intern auch „Otto-Wels-Saal“ genannt, zu verlassen. Dabei sprechen die Zahlen eine eindeutige Sprache: Die AfD stellt mit 151 Abgeordneten die zweitstärkste Fraktion im Deutschen Bundestag, hätte also nach allen parlamentarischen Gepflogenheiten ein Anrecht auf den zweitgrößten Saal, während die SPD mit 120 Abgeordneten nur die drittstärkste Fraktion bildet.
Der Ältestenrat bestätigte jedoch die Weigerung der SPD am 22. Mai mit 17:5 Stimmen – und wies der AfD einen deutlich kleineren Fraktionssaal zu, den zuvor die FDP mit 92 Abgeordneten belegt hatte. Fotos zeigten die absurden Zustände, die durch diese Überbelegung entstanden waren.
Die Arbeitsbedingungen im Fraktionssaal der AfD
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