Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nimmt die Verfahren über Asylanträge von Syrern wieder auf. Das erklärte ein Sprecher des Amtes gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Seit Mitte September wird vornehmlich über die Anträge von jungen, arbeitsfähigen Syrern entschieden. Zuvor war die Bearbeitung Ende letzten Jahres wegen des Sturzes des ehemaligen syrischen Machthabers Bashar al-Assad und der unklaren Lage in Syrien ausgesetzt worden.
Angaben des BAMF zufolge sind noch etwa 52.700 Verfahren von syrischen Staatsangehörigen anhängig. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte gegenüber der Rheinische Post zuletzt erklärt, dass man Menschen ohne Aufenthaltsrecht abschieben müsse – dabei müsste aber zwischen integrierten Ausländern in Arbeit und Sozialleistungsbeziehern unterschieden werden, betonte der CSU-Politiker.
Die nun wiederaufgenommenen Verfahren könnten daher ein erster Schritt sein, abgelehnte Syrer ohne Bleiberecht nach einer Stabilisierung Syriens zurückzuführen. Dazu passt, dass es neben der Wiederaufnahme der Verfahren und der Konzentration auf junge Syrer weiterhin keine Entscheidungen über das Familienasyl geben soll.
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