Die Causa Schönbohm demonstriert, wie das ZDF auf ganzer Linie versagt

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Die Causa Schönbohm demonstriert, wie das ZDF auf ganzer Linie versagt
Bildquelle: NiUS

Man muss auf eine selbst für öffentlich-rechtliche Verhältnisse ungewöhnliche Karriere als „Medienschaffender“ (auf niemanden passt dieser lächerliche Begriff besser) zurückblicken, wenn die Erwähnung eines Zickenfickers mit kleinem Schwanz die Erinnerung an einen weckt. Bekanntlich hält Jan Böhmermann das für witzig, für Satire und dennoch wurden ihm seine vulgären Zoten aus seinem „Gedicht“ über den türkischen Präsidenten Erdoğan gerichtlich untersagt. Böhmermanns Geschäftsmodell ist die mit dem Begriff Satire nur dürftig verschleierte, serienmäßige Persönlichkeitsrechtsverletzung.

Er wirkt erst bei dem Versuch, Menschen zu zerstören, richtig glücklich. So, wie ihm das mit der Karriere des früheren Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Prof. Arne Schönbohm, gelungen ist. Dazu kamen die schweren Eingriffe in das Privatleben seiner Familie, der Kinder. Wie schon im Falle der Erdoğan-Schmähungen sind am 19.12.2024 erneut tragende Elemente von Böhmermanns Geschäftsmodell, weil rechtswidrig, gerichtlich untersagt worden: Das Landgericht München verbot vier der fünf von Schönbohm angegriffenen Äußerungen aus der schon im Jahre 2022 ausgestrahlten Sendung „ZDF Magazin Royale“. Böhmermann hatte nach Auffassung des Gerichts u.a. die unwahre Tatsachenbehauptung aufgestellt, Schönbohm unterhalte Kontakte zum russischen Geheimdienst.

Auch wer Herrn Schönbohm und dessen Familie nicht kennt, musste von den brutalen Folgen der „dreckigen Lügen“, die über ihn verbreitet wurden, betroffen sein. Hat jemand, der schwere Fehler gemacht hat, Anstand und Charakter, zieht er zügig Konsequenzen aus seinen Handlungen und entschuldigt sich. Böhmermanns Reaktion sehen Sie hier:

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