Die Rolle der Staatsanwaltschaft bei der Strafverfolgung von Stefan Niehoff wirft immer größere Fragen auf. Im November hatte die Bamberger Behörde eine Hausdurchsuchung bei dem 64-jährigen Rentner durchführen lassen und im Januar einen Strafbefehl beantragt – allerdings in neuen Fällen, die weder die Ermittlungen ausgelöst noch die Hausdurchsuchung damals begründet hatten.
Gegenüber Apollo News erklärte die Behörde jetzt, auf Niehoff aufmerksam geworden zu sein, weil eine Meldung wegen Volksverhetzung bei der Meldestelle „Hessen gegen Hetze“ eingegangen war. Aufgrund dieses Auslösers – Volksverhetzung nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuches ist ein Offizialdelikt und muss von Amts wegen ermittelt werden – lief die Akte daraufhin vermutlich unter ebenjenem Vorwurf: Volksverhetzung.
Anders ist nicht zu erklären, warum die im August beantragte und im November vollstreckte Hausdurchsuchung, für die das Teilen des „Schwachkopf“-Bildes als Grund angegeben worden war, auch im Rahmen des Aktionstages „gegen antisemitische Hasskriminalität im Internet“ geführt worden war. Denn der Beitrag, den Niehoff per Zitatfunktion, also Retweet, auf X verbreitete, beinhaltete lediglich ein Bild von Wirtschaftsminister Robert Habeck und die Unterschrift „Schwachkopf Professional“, angelehnt an die bekannte Haarpflegemarke Schwarzkopf.
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