Am 25. November wurde der Islam-Kritiker Michael Stürzenberger wegen „Volksverhetzung“ vom Landgericht Hamburg zu einer Strafe von insgesamt 3.600 Euro verurteilt. Er muss 120 Tagessätze á 30 Euro zahlen – damit ist er einer zuvor geforderten, deutlich härteren Strafe entgangen. Der Mann, der am 31. Mai in Mannheim von einem radikalen Islamisten mit einem Messer schwer verletzt wurde, sollte ursprünglich nämlich sechs Monate ins Gefängnis. Und das nur wegen kritischer Äußerungen in Bezug auf den politischen Islam.
Eine Sprecherin des Landgerichts Hamburgs teilte auf Anfrage von Apollo News mit, dass Stürzenberger ursprünglich am 07. September 2022 wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt wurde. Die Freiheitsstrafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Gegen den „Rechtsfolgenausspruch“, also gegen die Gefängnisstrafe, legte Stürzenberger Berufung ein.
Am 09. Oktober 2023 wurde die Freiheitsstrafe vom Landgericht Hamburg dann in eine viermonatige Bewährungsstrafe umgewandelt. Michael Stürzenberger hätte dann über einen Zeitraum von drei Jahren jeden Wohnortwechsel inklusive neuer Adresse dem Bewährungsaufsicht führenden Gericht mitteilen müssen. Auch dagegen legte er Berufung ein.
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