Der islamistische Terrorismus bleibt mit Abstand der größte Schwerpunkt der Bundesanwaltschaft. Im gesamten Jahr 2025 hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) 180 neue Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus eingeleitet, dazu 114 Verfahren im Bereich des auslandsbezogenen Extremismus. Nur neun Verfahren betrafen Rechtsextremismus, zwei Linksextremismus. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Hess hervor, die NIUS exklusiv vorliegt.
Die Zahlen stammen aus dem Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme (SPD) vom 26. Februar 2026. In der Antwort auf die Anfrage des AfD-Innenpolitikers Hess heißt es wörtlich: „Im Jahr 2025 hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) 180 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus (59 Prozent), neun Verfahren mit Bezug zum Rechtsextremismus (3 Prozent), zwei Verfahren mit Bezug zum Linksextremismus (0,5 Prozent) und 114 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum auslandsbezogenen Extremismus (37 Prozent) neu eingeleitet.“ Insgesamt macht dies 305 Verfahren.
Die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe ist die oberste Bundesbehörde für die Verfolgung schwerster Straftaten gegen die innere Sicherheit. Die Delikte reichen von Terrorismus über Hochverrat bis zu Spionage. Sie übernimmt Fälle von „besonderer Bedeutung“, die Landesstaatsanwaltschaften überfordern oder die Bundesinteressen berühren. Die Verfahren zum Islamismus betreffen laut Antwort „überwiegend Auslandstaten im Zusammenhang mit den terroristischen Vereinigungen Islamischer Staat und Taliban und weisen Bezüge zu Syrien, Irak sowie Afghanistan auf“. Der Großteil wurde wegen „minderer Bedeutung“ an die Länder abgegeben oder nach § 153c StPO (Absehen von Verfolgung bei Auslandstaten) bzw. § 170 Abs. 2 StPO (Einstellung mangels Tatnachweises) eingestellt.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











