Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler zur geplanten Baurechtsreform: „Den Hauskauf von der Gesinnung abhängig zu machen, ist krass demokratiewidrig“

vor 3 Monaten

Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler zur geplanten Baurechtsreform: „Den Hauskauf von der Gesinnung abhängig zu machen, ist krass demokratiewidrig“
Bildquelle: NiUS

Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler war am Freitagmorgen bei NIUS Live zu Gast und sprach über den umstrittenen Gesetzesvorschlag von SPD-Bauministerin Verena Hubertz. Der Entwurf sieht vor, dass Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen beim Immobilienkauf eingreifen können, um den Erwerb durch Personen mit angeblich „verfassungsfeindlichen Bestrebungen“ zu verhindern.

Im Interview erklärt Boehme-Neßler, warum er das Vorhaben für klar verfassungswidrig hält und welche Gefahren er für Meinungsfreiheit, Eigentumsrecht und demokratische Kultur sieht:

NIUS: Gegen welche Grundrechte verstößt dieser Gesetzesentwurf Ihrer Meinung nach?

Volker Boehme-Neßler: Also, der verstößt gegen eine ganze Reihe von Grundrechten. Da muss man nicht lange überlegen. Es ist ja schon wunderschön dargestellt worden: Wir sehen, dass ein normales Instrument des Städtebaurechts, nämlich das Vorkaufsrecht, das es schon länger gibt, missbraucht werden soll. Extrem missbraucht. Nämlich um Menschen, die eine abweichende Meinung haben, eine Meinung, die der Mehrheit nicht passt, davon abzuhalten, sich in einem Dorf oder in einer Stadt anzusiedeln. Das macht mich schockiert. Das ist absolut schockierend.

Das wichtigste Grundrecht ist natürlich die Meinungsfreiheit, die hier extrem verletzt wird. Wegen einer bestimmten Meinung, die der politischen Mehrheit in einer Stadt oder einem Dorf nicht passt, darf ich kein Grundstück erwerben? Kann die Stadt, das Dorf, die Kommune verhindern, dass ich ein Grundstück erwerbe? Das heißt: Der privatrechtliche Vorgang, der Kauf eines Hauses oder eines Grundstücks, wird von meiner Gesinnung, von meiner Meinung abhängig gemacht. Und das ist ein ganz krasser Verstoß gegen die Meinungsfreiheit.

Es gibt noch andere Grundrechte, gegen die verstoßen wird. Zum Beispiel auch das Grundrecht der Eigentumsfreiheit. Man kann dann sein Grundstück nicht mehr an den verkaufen, an den man will. Das ist ein Eingriff ins Eigentum. Es gibt in Deutschland auch das Grundrecht der Freizügigkeit. Man kann sich da niederlassen, wo man gerne möchte. Auch dieses Grundrecht wird verletzt, weil man sich in bestimmten Kommunen mit einer bestimmten Meinung vielleicht nicht mehr niederlassen darf.

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