Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weigert sich, umfassende Informationen zu den Asylentscheidungen rund um den Magdeburg-Attentäter Taleb al-Abdulmohsen preiszugeben. Apollo News stellte mehrere Fragen zu den Asylentscheidungen, die Al-Abdulmohsen 2006 den dauerhaften Aufenthalt in Deutschland ermöglichten.
Doch wie diese Entscheidung zustande kam, bleibt im Dunkeln. Die einzige Information: Es habe eine „Einzelfallprüfung“ gegeben. Details seien nicht mitzuteilen, da diese „schutzwürdige Privatinteressen“ des Betroffenen berührten.
Das BAMF beantwortete nur zwei der Fragen, und auch diese nur oberflächlich: „Die Ersteinreise in das Bundesgebiet erfolgte 2006 zu Ausbildungszwecken“, hieß es. Für Details verwies die Behörde auf die Zuständigkeit der Ausländerbehörden der Länder. Auf Fragen nach den genauen Umständen der Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigung sowie möglichen Erkenntnissen über anti-islamische Positionen oder Vergewaltigungsvorwürfe gegen Al-Abdulmohsen verweigerte das BAMF konkrete Antworten. Die Behörde argumentierte: „Konkrete Antworten […] können unsererseits nicht übermittelt werden, da dem presserechtlichen Auskunftsanspruch […] schutzwürdige Privatinteressen entgegenstehen.“
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