Eine grundsätzliche Migrationswende, wie sie von Friedrich Merz nach dem Messermord von Aschaffenburg angekündigt wurde, wird es nicht geben. Das verhindert die Logik der „Brandmauer“, die die Union zu Kompromissen und Zugeständnissen gegenüber einer linken Partei, der SPD, zwingt, die sie mit der rechtskonservativen AfD nicht eingehen müsste. Statt die „illegale Migration zu beenden“, was eine lückenlose Kontrolle der Grenzen erfordern würde, schickt sich die links-schwarze Koalition folglich nur an, „die irreguläre Migration zu reduzieren“, wie es im am Mittwoch vorgestellten Koalitionsvertrag heißt.
Gleichwohl lohnt sich die Frage, ob unter einem CSU-geführten Innenministerium migrationspolitisch Dinge in Bewegung geraten könnten. NIUS zeigt die migrationspolitischen Spielräume, die mit dem Schlüsselressort des Innenministeriums einhergehen – das mit weitreichenden exekutiven Befugnissen einhergeht. Das Innenministerium ist Dienstherr der Bundespolizei, des Verfassungsschutzes und des Bundesamts für Migration (BAMF).
Nicht alles, was der Koalitionsvertrag zur Migrationspolitik vorsieht, ist weichgespült. Der Ton ist stellenweise schärfer, die Ansagen konkreter. Der Kampf gegen „Banden- und sogenannte Clankriminalität“ soll verschärft, Islamismus entschlossen bekämpft werden. Zurückweisungen an den Grenzen – auch bei Asylgesuchen – sollen künftig möglich sein. Grenzkontrollen an allen deutschen Grenzen sollen aufrechterhalten bleiben, und zwar so lange, „bis ein funktionierender Außengrenzschutz und eine vollständige Umsetzung der Dublin- und GEAS-Regelungen gewährleistet sind“. GEAS steht für „Gemeinsames Europäisches Asylsystem“.
Ein altes Schild des Grenzschutzes erinnert, wofür die Bundesgrenzpolizei einst zuständig war.
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