Der Verfassungsschutz wirft der AfD Islamfeindlichkeit vor. Die Partei würde „tatsachenwidrige pauschale Verunglimpfungen“ von Muslimen vornehmen, wie es in den Auszügen des Gutachtens heißt, die Bild veröffentlicht hat. Muslime würden „bewusst ausgrenzend als kriminell und unerwünschte, nicht integrierbare Menschen zweiter Klasse“ dargestellt werden. Islamkritik als solche sei nicht verfassungsschutzrelevant, heißt es im Gutachten, jedoch werde die Grenze da überschritten, wo „die Religion und ihre Gläubigen im Sinne eines pauschalen Feindbilds diffamiert werden.“
Die Aussagen von AfD-Politikern, die als Belege für eine pauschal diffamierende Haltung herangezogen werden, stellen jedoch größtenteils keine pauschale Diffamierung von Muslimen dar, sondern richten sich gegen den Islam an sich. Dieser Ansatz ist aus zwei Gründen problematisch: Zum einen widerstrebt es einer aufgeklärten Gesellschaft, keine Kritik an einer Religion üben zu dürfen. Die im Grundgesetz verbriefte Religionsfreiheit bedeutet nicht, dass eine Religion vor Kritik geschützt ist. Zum anderen verhindert die Bezeichnung von Islamkritik als pauschalisierende Diffamierung eine Debatte über problematische Aspekte des Islams.
Als Beleg für Islamfeindlichkeit in der AfD listet der Verfassungsschutz folgende Zitate auf. Sachsens AfD-Chef Jörg Urban sagte im Dezember 2023 auf einer Kundgebung: „Und mindestens genauso grotesk ist die Ablehnung unserer deutschen Kultur durch muslimische Migranten. Sie kommen aus völlig verarmten, dysfunktionalen, von Glaubenskriegen zerrütteten Ländern zu uns hierher.“
Weiter sagte er: „Der heutige realexistierende Islam integriert sich nicht. Der heutige realexistierende Islam hat nicht die Absicht, sich zu integrieren. Im Gegenteil“. Damit wird nicht jedem einzelnen Muslim unterstellt, sich nicht integrieren zu können oder zu wollen, sondern es wird eine Kritik am Wertesystem des Islams an sich geübt.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











