Der deutsche Hartzer wird ausgetauscht. Denn Hartz-IV war gestern und Bürgergeld ist heute, und morgen will man es Grundversorgung nennen. Das passiert vor allem, weil der Name „Bürgergeld“ schon heute so unglaublich unsinnig ist, wie eine neue Antwort aus dem Bundesarbeitsministerium erneut beweist. Der Berufswunsch Bürgergeldempfänger gewinnt dabei eine neue Relevanz: Er ist schon vor dem 18. Lebensjahr in vielen Fällen schlicht faktisch gegeben.
Die Antwort ergab: Schon heute ist das Verhältnis von deutschen und ausländischen Kindern im Bürgergeldbezug fast ausgeglichen. Im Juni dieses Jahres bezogen insgesamt 1,7 Millionen Minderjährige in Deutschland Bürgergeld. Davon hatten 875.000 den deutschen Pass, 822.000 nicht.
Das bedeutet: 51,6 Prozent „deutschen“ Kindern stehen 48,4 Prozent nichtdeutsche Kinder gegenüber, wobei nicht klar ist, wie viele der „deutschen“ Kinder von zugewanderten Eltern abstammen. Die Erfahrung der Gesamtzahlen zeigt: Man muss hier je nach Bundesland von einem bis zwei Dritteln sogenannten „passdeutschen“ Kindern ausgehen, bei denen oft beide Eltern aus dem Ausland stammen oder einen Migrationshintergrund haben.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











