Union und SPD haben sich auf eine Reihe neuer Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht geeinigt. Wie die FAZ berichtet, planen beide Parteien, eine beziehungsweise zwei Kandidaten über den Bundestag zu nominieren. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause Mitte Juli sollen die Wahlen über die Bühne gebracht werden, heißt es laut dem Bericht.
Die Union schickt den bisherigen Bundesarbeitsrichter Günter Spinner ins Rennen – die SPD nominiert die Juristinnen Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold, beide Strafrechtlerinnen. Kaufhold ist Professorin an der Ludwig-Maximilians-Universität München, während Brosius-Gersdorf an der Universität Potsdam lehrt.
Dort machte letztere vor allem mit kreativen Verfassungsinterpretationen von sich reden. So leitete Brosius-Gersdorf unter anderem eine Impfpflicht aus dem Grundgesetz ab. 2021 erklärte sie in einem entsprechenden Gutachten: „Man kann sogar darüber nachdenken, ob mittlerweile eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Einführung einer Impfpflicht besteht.“ Immerhin müsse man „die große Mehrheit der Bevölkerung, die freiwillig geimpft ist“, wirksam davor schützen, „dass ihre Gesundheit, ihre persönliche Freiheit sowie ihre berufliche und wirtschaftliche Existenz weiterhin von Ungeimpften bedroht wird.“
Parteipressekonferenzen von Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen











